So unterstütze ich Sie beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie
- Individuelle Erstberatung
Ich kläre mit Ihnen die aktuelle Situation, beantworte Ihre Fragen und erläutere transparent die nächsten Schritte. - Rechtliche und formale Voraussetzungen
Ich informiere Sie über die notwendigen Unterlagen wie Erbschein, Grundbuchauszug, Testament oder Energieausweis und unterstütze Sie bei der Beschaffung. - Moderation innerhalb der Erbengemeinschaft
Ich helfe dabei, die Interessen aller Beteiligten fair zu berücksichtigen und tragfähige Entscheidungen gemeinschaftlich herbeizuführen. - Marktgerechte Wertermittlung
Auf Basis meiner Marktkenntnis ermittele ich den realistischen Verkaufspreis Ihrer Immobilie – als objektive Grundlage für Entscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft. - Reibungsloser Verkaufsprozess
Von der professionellen Präsentation über Besichtigungen bis zu Verhandlungen und dem abschließenden Notartermin – ich kümmere mich um den gesamten Ablauf. - Diskrete und respektvolle Kommunikation
Gerade bei persönlichen Themen wie Erbschaften lege ich großen Wert auf einfühlsame, vertrauliche Beratung und zuverlässige Kommunikation.
Was Sie beachten müssen
- Erbschein oder notarielles Testament:
Als Nachweis der Erbberechtigung wird in der Regel ein Erbschein benötigt. Alternativ kann auch ein notariell beurkundetes Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorgelegt werden, sofern daraus die Erbfolge eindeutig hervorgeht. - Grundbuchumschreibung:
Die Immobilie muss auf die Erben im Grundbuch umgeschrieben werden, bevor ein Verkauf möglich ist.
Wichtig: Diese Umschreibung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers gebührenfrei, sofern sie lediglich aufgrund der Erbfolge erfolgt (§ 60 GNotKG).
Alternativ kann die Umschreibung auch im Rahmen des Verkaufs direkt durch den beurkundenden Notar erfolgen – in diesem Fall wird die Immobilie aus dem Nachlass heraus übertragen, was jedoch unter Umständen zusätzliche Kosten mit sich bringen kann. Ich berate Sie hierzu individuell. - Energieausweis:
Für den Verkauf ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Falls keiner vorliegt, unterstütze ich Sie bei der Erstellung über qualifizierte Partner. - Zustimmung aller Erben:
In einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Ich begleite Sie bei der Abstimmung und sorge für einen strukturierten, konfliktfreien Ablauf. - Steuerliche Aspekte:
Je nach Situation können Erbschaftssteuer oder Spekulationssteuer anfallen. Da dies stark von den individuellen Umständen abhängt, empfehle ich Ihnen, sich hierzu an Ihren Steuerberater zu wenden, um eine fundierte und rechtssichere Einschätzung zu erhalten.
Sie möchten eine geerbte Immobilie verkaufen?
Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und helfe Ihnen dabei, einen klaren und strukturierten Weg durch den Verkaufsprozess zu finden – auch in emotional oder organisatorisch herausfordernden Situationen.